Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stadt Saarburg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Virtual Reality Tour mit der E-Kutsche (AGB)

 

1. Inhalte der Stadtführung

Die Stadt Saarburg und ihre Erfüllungsgehilfen behalten sich das Recht vor, Bestandteile aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Tickets erfolgen. Gründe können zum Beispiel Stürme oder Sturmwarnungen, Starkregen, plötzliche Krankheit unserer Fahrerinnen oder Fahrer, technische Defekte unserer E-Kutsche, Unfälle, Staus, Baustellen sowie besondere Veranstaltungen sein, die eine Umplanung der gebuchten Tour aus logistischen oder sicherheitsrelevanten Gründen notwendig machen. Ist eine Abänderung der Tour nicht möglich oder nicht zumutbar, wird der Buchungspreis über das Ticketportal rückerstattet.

 

2. Stadtführungstickets und ihre Gültigkeit

a.    Für erworbene Onlinetickets und Gutscheine gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ticketdienstleisters. Die Stadt Saarburg ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Portals.

 

b.    Das erworbene Ticket berechtigt lediglich und ausschließlich zur Teilnahme an der auf der Eintrittskarte aufgeführten Stadtführung zu dem angegebenen Termin. Weitere Leistungen sind nicht im Ticketpreis nicht enthalten.

 

c.    Es können keine ermäßigten Eintrittspreise angeboten werden. Alle aktuellen Möglichkeiten sind online im Ticketshop des Dienstleisters aufgeführt. 

 

d.    Der zwischen dem Kunden und der Stadt Saarburg vereinbarte Führungszeitraum ist verbindlich. Die Wartezeit des Stadtführers am vereinbarten Treffpunkt beträgt maximal 8 Minuten. Teilnehmer sind angehalten, sich 5 Minuten vor dem vereinbarten Zeitpunkt am Startpunkt der Stadtführung einzufinden, um den Ablauf nicht zu gefährden. Verspätungen seitens des Kunden und/oder der in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer gehen zu seinen Lasten. Die Führungszeit verlängert sich nicht bei Verspätung der Gruppe. Bei einem Zuspätkommen kann die Teilnahme nicht garantiert werden.

 

e.    Der Stadt Saarburg ist es gestattet, eine Prüfung der gekauften Tickets vorzunehmen. Der Teilnehmer hat sich durch das offiziell erhaltene Ticket in elektronischer oder Papierform zu verifizieren. 

 

f.     Der Teilnehmer hat sich selbst zu vergewissern, ob er den richtigen Termin inklusive Uhrzeit, die richtige Ticketart gewählt hat und seine Buchung vollständig abgeschlossen wurde. Bei Ticketverlust kann die Stadt Saarburg keine Teilnahme garantieren.

 

3. Teilnahme an der Stadtführung / Durchführung der Stadtführung

a.    Für Kinder ab 10 Jahren geeignet

b.    Kindern unter 10 Jahren ist die Teilnahme an der Stadtführung nicht gestattet.

 

c.    Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren können an der Stadtführung nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen teilnehmen.

 

d.    Die Stadt Saarburg kann die Stadtführung nicht barrierefrei anbieten.

 

e.    Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

 

f.     Unsere Touren beginnen und enden an der jeweils bekannt gegebenen Haltestelle.

 

g.    Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Stadtführer nachzukommen. Geschieht dies nicht, sind diese berechtigt, Ihnen die weitere Teilnahme an der Stadtführung zu untersagen. Insbesondere das Aufstehen und Aussteigen oder Herauslehnen während der Fahrt ist streng untersagt. Angetrunkene, unter Drogeneinfluss stehende oder aggressive Kunden können von einer Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluss von der Teilnahme an einer Tour aus vorgenannten Gründen ist eine Rückzahlung des Buchungspreises ausgeschlossen.

 

4. Widerrufsbelehrung und Rücktrittserklärung des Kunden

a.    Die Verträge über den Erwerb von Tickets im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. 

 

b.    Auch bei Nichtantritt des Kunden sind die gebuchten Leistungen in jedem Fall durch den Kunden in voller Höhe ohne Abzug zu bezahlen.

 

c.    Einer Rücktrittserklärung steht es gleich, wenn der Kunde und/oder die angemeldeten Teilnehmer nicht oder mit mehr als 8 Minuten Verspätung zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen und den Stadtführer aufgrund dieser Verspätung nicht mehr angetroffen haben. In diesem Fall ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in voller Höhe zu leisten.

 

d.    Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Die Tickets sind folglich nicht personen- oder namensbezogen. Der Teilnehmer muss die Stadt Saarburg darüber nicht informieren. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang Punkt 3 und Punkt 10 zu beachten.

 

e.    Die Wetterbedingungen sind ebenso kein Widerrufsgrund. Sonderregelungen können sich aufgrund von Unwetterwarnungen und Starkregen am Durchführungsort der Stadtführung ergeben.

 

5. Verhaltensregeln und Rücktritt durch die Stadt Saarburg 

a.    Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals der Stadt Saarburg oder eines Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, um einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können, sowie Störungen des Ablaufes und der Führung, gleich welcher Art, zu unterlassen.

 

b.    Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, sorgsam mit der technischen Ausstattung umzugehen. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Während der Stadtführung haben Eltern, Lehrer sowie Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, die Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der technischen Ausstattung nicht gefährdet wird. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

c.    Die Stadt Saarburg kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer die Durchführung der Stadtführung ungeachtet einer Abmahnung des Stadtführers oder einer zu seiner Vertretung berufenen Personen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Weiterhin behält sich die Stadt Saarburg vor, alkoholisierte Teilnehmer von Führungen auszuschließen. Die Stadt Saarburg behält sich ebenso das Recht vor, die Teilnahme bei Abmahnung ohne weitere Erklärungen zu verbieten. In diesen Fällen behält die Stadt Saarburg den vollen Anspruch auf die vereinbarte Zahlung.

 

d.    Das Fotografieren der VR-Brillen ist nur ohne Blitz gestattet. Das Anfertigen von Video-/Audiomitschnitten ist nicht gestattet. Das Fotografieren von teilnehmenden Personen generell ist nur nach deren Zustimmung erlaubt.

 

e.    Während der Stadtführung ist der Verzehr von Speisen und offenen Getränken nicht gestattet. Darüber hinaus ist es aus Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer und Stadtführer sowie zum Schutz der VR-Brille nicht gestattet, während der Tour zu rauchen.

 

f.     Die Stadt Saarburg behält sich das Recht vor, die Tour aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen abzusagen. In diesem Fall ist dem Kunden der Ticketpreis zu erstatten. Dies geschieht über den Ticketdienstleister. Es gelten die Rückerstattungsfristen des Ticketanbieters.

 

g.    Im Rahmen der Verhaltensregeln ist von den Kunden Punkt 10 zu beachten.

 

h.    Die derzeit geltenden Corona-Schutzbestimmungen der jeweils zuständigen Landes- und Bundesregierung müssen seitens des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen und des Kunden eingehalten werden.

 

 

6. Aufhebung des Vertrages

a.    Wird die Stadtführung infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Stadt Saarburg als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar und nicht vorhersehbar ist.

 

7. Gruppenbuchungen

a.    Für Gruppenbuchungen bestehen gesonderte Regelungen der Terminänderung.

 

b.    Gruppenbuchungen definieren sich dadurch, dass bei der Stadtführung lediglich eine einzige, einheitlich gebuchte Gruppe teilnimmt und zuvor eine Buchungsanfrage im Kulturbüro des Amüseum gestellt, bestätigt und bezahlt wurde. Bezahlt wird eine Gruppentour über die Buchung eines Gutscheins im Ticketbuchungsportal.

 

c.    Rücktrittserklärungen sind nach Bezahlung nicht mehr möglich. Die Terminänderung ist möglich und bis 10 Tage vor dem Stadtführungstermin ohne Aufpreis möglich.

 

d.    Ab dem 10. Tag vor dem Veranstaltungstag wird die Umbuchung mit einem Bearbeitungsgeld von 30 Euro in Rechnung gestellt werden. Eine Umbuchung ist nur nach Verfügbarkeit möglich und kann nicht garantiert werden. Sie kann telefonisch im Amüseum am Wasserfall erfragt werden (Samstag geschlossen, Montag – Sonntag 11 – 16 Uhr). Ohne bestätigte, vorherige Umbuchung muss der volle Gruppenpreis gezahlt werden. Gesonderte Bezahlungsbedingungen können bei der Buchung erfragt werden.

 

e.    Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin/Tag, verfällt der Anspruch auf den Besuch. Wenn nicht bereits geschehen, muss die Rechnung trotzdem beglichen werden. Eine Rückzahlung der bereits bezahlten Rechnung ist nicht möglich.

 

8. Haftung durch die Stadt Saarburg

a.    Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir 

 

·         bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

·         bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

 

b.    Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet die Stadt Saarburg für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Stadt Saarburg herbeigeführt wird. 

 

c.    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber der Stadt Saarburg hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

 

d.    Die Teilnahme an der Stadtführung sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Stadt Saarburg haftet nicht für entstandene Schäden und verursachte Schäden des Kunden. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Stadtführung ein allgemein guter Gesundheitszustand vorhanden sein muss.

 

e.    Insbesondere im Zusammenhang mit dem Tragen der Brillen hat der Teilnehmer die Verhaltenshinweise und Anweisungen der Stadtführer zu beachten und sich unter Punkt 10 der AGBs über die Benutzerhinweise zu informieren. Zudem weisen wir auf Punkt 3 der AGBs über die Teilnahme an der Stadtführung / Durchführung der Stadtführung hin, im Besonderen auf das Verhalten des Teilnehmers während der Kutschfahrt.

 

9. Gutscheine

a.    Es gelten die Bedingungen des Ticketdienstleisters.

 

b.    Gutscheine werden direkt beim Stadtführer eingelöst bzw. entwertet.

 

c.    Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder einer Ware klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für die bestimmte Ware oder Leistung.

 

d.    Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

 

e.    Bei Verlust eines Gutscheins wird dieser nicht ersetzt.

 

10. Benutzerhinweise zum Umgang mit VR-Technologie/Head-Mounted-Display (VR-Brillen)

 

Mit der Kenntnisnahme der AGB wurde der Kunde über die Sicherheitshinweise zur Nutzung des Head-Mounted Display (im folgenden HMD genannt) informiert, welches während der Stadtführung verwendet wird. Diese speziellen Hinweise sollen Verletzungen, Beschwerden und Sachschäden vorbeugen bzw. verringern.

a.    Die Nutzung von nicht autorisierten Geräten, Zubehör bzw. Software kann dazu führen, dass sich der Kunde oder andere Personen Schaden zufügen. Der Kunde muss deshalb während der Nutzung auf einem festen Platz sein und dort verbleiben.

 

b.    Im Falle von Regen sind die VR-Brillen abzusetzen und zu schützen. Es müssen die Hinweise des Fahrers beachtet werden. Die Kutsche hat ein schützendes Dach, das in diesem Falle aufbaubar ist. 

 

 

c.    Die Brille soll nur im Sitzen und nach vorheriger Aufforderung des Stadtführers verwendet werden. Der Kunde muss sich vergewissern, dass er vor dem Aufsetzen keinen Gefahren durch von außen auftretenden Umständen ausgesetzt ist.

 

 

d.    Das HMD soll nicht verwendet werden, wenn der Kunde müde ist, unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht, an Magen- und Darmproblemen leidet und/ oder sich generell körperlich unwohl fühlt.

 

e.    Das HMD soll nicht verwendet werden, wenn der Kunde schwanger ist, bereits an vorhandener binokularer Sehstörung oder an psychischen Erkrankungen leidet, sowie herzkrank oder anderweitig schwerwiegend erkrankt ist.

 

f.     Die Nutzung eines HMD kann des Weiteren zu Krampfanfällen und Epilepsie führen, selbst wenn noch keine Vorerkrankung bekannt ist.

 

g.    Das HMD produziert eine immersive virtuelle Realität, die den Kunden von der tatsächlichen Umgebung ablenkt und die Sicht auf diese versperrt.

 

h.    Das HMD kann zu Störungen des Gleichgewichts führen. Ein Aufstehen während der Fahrt oder im Halten ist ohne Erlaubnis des Stadtführers nicht gestattet.

 

i.      Schwere Verletzungen können durch das Aufstehen oder das Anstoßen an andere Objekte entstehen. Das Aufstehen während der Fahrt oder das Herausbeugen aus der Kutsche ist strengstens untersagt und nur nach vorheriger Erlaubnis des Stadtführers möglich.

 

j.      Der Kunde muss die Anwendungen sofort unterbrechen, falls folgende Symptome auftreten: Krampfanfälle, Ohnmacht, Sehbeeinträchtigung, Augen und Muskelzucken, unwillkürliche Bewegungen, veränderte, verschwommene oder doppelte Sicht oder andere Anomalien beim Sehen, Schwindel, Orientierungslosigkeit, Störungen des Gleichgewichtssinns, Beeinträchtigungen der Hand-Auge-Koordination, übermäßiges Schwitzen, erhöhter Speichelfluss, Übelkeit, Benommenheit, Beschwerden oder Schmerzen im Kopf oder in den Augen, Schläfrigkeit, Müdigkeit, oder irgendwelche Symptome, die der Reise- oder Seekrankheit ähneln.

 

k.    Ebenso wie bei den Symptomen, die bei manchen Personen nach dem Verlassen eines Schiffs auftreten können, können die Symptome, die nach einem Erlebnis in der virtuellen Realität auftreten können, einige Zeit anhalten und einige Stunden nach der Nutzung deutlicher werden. Zu den Symptomen, die nach der Nutzung der virtuellen Realität auftreten, können die oben aufgezählten Symptome gehören, daneben aber auch eine übermäßige Schläfrigkeit und eine Reduzierung der Multi-Tasking-Fähigkeiten. Diese Symptome können dazu führen, dass der Kunde einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt ist, wenn er danach an den üblichen Aktivitäten in der realen Welt teilnimmt.

 

l.      Wenn der Kunde unter den genannten Symptomen leidet, dann soll er kein Fahrzeug führen, keine Maschinen bedienen und keine sonstigen Tätigkeiten ausüben, die besondere Anforderungen an die visuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit stellen und die zu schweren Folgen führen können (d.h. Tätigkeiten, bei denen das Auftreten von Symptomen zum Tod, zu Verletzungen oder zu Sachschäden führen kann). Darunter fallen auch andere Tätigkeiten, für die ein gutes Gleichgewicht und eine gute Hand-Augen-Koordination erforderlich sind (z.B. Sport) – solange der Kunde sich nicht vollständig von allen Symptomen erholt hat.

 

m.  Der Kunde soll das HMD erst dann wiederverwenden, nachdem alle Symptome bereits für mehrere Stunden abgeklungen sind. 

 

n.    Der Kunde soll einen Arzt aufsuchen, wenn bei ihm schwere und/oder dauerhafte Symptome auftreten. Verletzungen durch wiederholte einseitige Belastung (Repetitive Stress Injury): Das Verwenden des Geräts kann zu Muskel- oder Gelenkschmerzen oder zu Schmerzen in der Haut führen. Wenn während der Nutzung der Brille oder einer ihrer Komponenten eines der Körperteile des Kunden müde wird oder sich entzündet, oder wenn bei ihm Symptome wie Kribbeln, Taubheit, Brennen oder Steifheit auftreten, soll der Kunde die Nutzung unterbrechen und sich mehrere Stunden lang ausruhen, bevor er die Brille wieder benutzt. Wenn bei dem Kunden weiterhin während oder nach dem Gebrauch der Brille eines dieser Symptome auftreten oder eines der oben beschriebenen Symptome oder andere körperliche Beschwerden auftreten, soll er die Nutzung unterbrechen und einen Arzt aufsuchen.

 

o.    Im HMD sind Lautsprecher eingebaut, die Magnete und Bestandteile enthalten, die Funkwellen ausstrahlen. Dies kann die Funktionsfähigkeit von elektronischen Geräten in der Nähe beeinträchtigen, unter anderem von Herzschrittmachern, Hörgeräten und Defibrillatoren. Aus diesem Grund soll das HMD erst nach Rücksprache mit einem Arzt genutzt werden.

 

p.    Trotz sorgfältiger Reinigung der Brille, ist die Ansteckungsgefahr von Krankheiten (Infektion der Augen, der Haut oder der Kopfhaut) nicht ausgeschlossen.

 

11. Versicherungen

Die Stadt Saarburg hat neben einer Voll- und Teilkaskoversicherung für die E-Kutschfahrt eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. In dieser sind die jeweiligen Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden geregelt. 

 

12. Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und ihrer Durchführung ist Saarburg.            

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.